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Jens
A Forkel
Mahalla und Weltwissen.
Translokale Kommunikation und weltbürgerliche Ordnung.
Der Ausgangspunkt meiner Überlegungen
liegt in einer Problematisierung von Beobachtungsbegriffen.
In einer experimentellen Anordnung werden Konzepten von Wissensgesellschaft
und Nation Überlegungen zu Wissen und Raum gegenübergestellt.
Damit stellt sich zum einen die Frage, inwieweit räumliche
oder lokale Dimensionen in der Semantik von Gesellschaft, Gemeinschaft,
Körper oder gar Mensch Beobachtungsmodi beeinflussen oder
konstituieren; zum anderen geht es – und das ja nicht
zu ersten Mal – um die Frage nach dem Modus der soziologischen
Beobachtung selbst. Die Zusammenführung dieser heterogenen
Überlegungen kann man vielleicht am ehesten mit den Schüttelkästen
aus der Prager Wunderkammer Rudolf des II. verbildlichen. Die
dort naturgetreu nachgebildeten, mit Federn, Drähten und
Tricks beweglich gemachten Abgüsse von Echsen und Schildkröten
müssen dann hier als Metaphern für die Mobilitäten
von Ideen und Begriffen herhalten, deren Ordnung nur auf die
eigene Beobachtung zurückzuführen ist. Die
Pointe meines kleinen Experimentes soll es schließlich
sein, die – nennen wir sie – Metaphernabgüsse
in einen anderen Kasten umzubauen, sagen wir vom europäischen
Wald – dem eigentlichen Habitat der Wesen – in einen
Wüstenschüttelkasten. Denn mit der Überprüfung
der Entwicklung einer staatsgesellschaftlichen Semantik eines
peripheren Staates in Mittelasien, genauer in Usbekistan soll
dieser Perspektivwechsel vollzogen werden. Nun ist – wie
wir wissen – diese Form der Selbstbeobachtung keine Rezipientenhaltung,
Forschergestus oder gar Kontrolle, sondern Grundlage wissenssoziologischer
Untersuchungen.
Ich knüpfe hierin an meine Bemühungen zur Untersuchung
der historischen Semantik als Analyse von Temporalstrukturen
der gesellschaftlichen Reproduktion am Begriff des Pessimismus
an, die unter vielen das Problem ergaben, daß mit der
Setzung der Wissenskultur einer soziologischen Beobachtung gegen
notwendig komplexe Operationen in der Ideenevolution sich das
Problem der Historisierbarkeit und Lokalisierbarkeit von Wissen
überhaupt stellte.
Die Ausgangsfrage könnte man vielleicht so formulieren:
Wenn – wie Daniel Bell schon 1974 entgegen der Kodifizierung
wissenschaftlichen Wissens einräumen mußte*
– alle Gesellschaften auf Wissen beruhen,
wie kann man dann, angesichts der Herausforderung der einen
Welt, gesellschaftlichen Wandel und soziale Ordnung
offen beobachten? Zur Beantwortung dieser Frage müßte
ein Instrument zur Verfügung stehen, das so allgemein ist,
daß es international oder interkulturell oder gar global
semantische Unterscheidungen korrelierbar macht, das aber auch
so speziell zu sein hat, daß einzelne Sinnübernahmen
noch beobachtbar bleiben. Diese Herausforderung ist nicht zuletzt
eine Folge der Kulturalisierung weltpolitischer Konstellationen,
die angesichts der Ambivalenzen des demokratischen Friedens,
eurozentrischen, westlichen, modernen oder am Ende postmodernen
Orientalisierungen im wissenssoziologischen Sinne Edward Saids
gegenüberstehen.
Hierfür auf eine Theorie ohne adressierbares Subjekt zurückzugreifen,
deren Autor solcherlei Fragestellungen dezidiert distanziert
gegenüberstand – oder sich schlicht für nicht
zuständig erklärte, mag auf den ersten Blick paradox
erscheinen; wird die Theorie sozialer Systeme und die systemtheoretische
Semantikanalyse hier dennoch als Beobachtungsmittel eingebracht,
dann aus dem Angebot heraus, anhand von nicht repräsentationalen
Begrifflichkeiten, und in Loslösung von einem ontologischen
Denken, gesellschaftliche Kommunikation über nationale
und regionale Beschränkungen hinaus beobachtbar zu machen.
Demnach ist die Welt ja selbst nur der "Gesamthorizont
alles sinnhaften Erlebens. Sie ist nicht durch Grenzen geschlossen,
sondern durch den in ihr aktivierbaren Sinn. Die Welt will nicht
als Aggregat, sondern als Korrelat der in ihr stattfindenden
Operationen verstanden sein."*
Gesellschaft ist damit ein System, das im Medium Wissen
operiert und dem eine Repäsentation der Einheit fehlt.
Kulturspezifische und territoriale Unterscheidungen, Sprachgrenzen
und andere scheinbar ganz offensichtliche Gliederungen der Welt
können dann aber nicht mehr universal auf der Grundlage
von Ideen, Werten oder politischen Satzungen gezogen werden,
sondern sind Selbstzuschreibungen der einzelnen Subsysteme.
Das erscheint insofern plausibel, als im Hinblick auf die Komplexität,
die Überlagerungsneigung, und Symbolizität der je
unterschiedlichen Selbstbegrenzungen auf eine Semantik zurückgegriffen
wird, deren Begriffe zwar allgemeinen Sinn bereitstellen aber
eben auf etwaige Ursprünge, Wurzeln oder gar Instrumentalisierungen
nicht mehr direkt zurückführbar sind.
Im Ansatz einer semantischen Analyse, die auf den wissenssoziologischen
Arbeiten Niklas Luhmanns basiert, wird davon ausgegangen, daß
alles menschliche Erleben und Handeln "sinnförmig
verläuft und sich selbst nur sinnförmig zugänglich
ist"* ; in
dieser Perspektive heißt dies dann, daß "das
Ganze der mitimplizierten Welt nicht als Fülle, sondern
nur über Selektionen, über Reihungen oder über
Aggregationen unter Verzicht auf Details zugänglich ist".
Um diese Selektionen im Rahmen des sozial Erwartbaren und Anschlußfähigen
zu halten, "wird Sinn typisiert, nämlich je nach Bedarf
zeitlich, sachlich und sozial generalisiert" (ebd.). Typifizierter
Sinn dient dazu, den Menschen soziale Realität und sozialen
Wandel einsichtig und verständlich zu machen, ihnen Orientierungshilfen
zu geben. Die Gesamtheit dieser Sinnbestände bezeichnet
Luhmann als 'Semantik der Gesellschaft', "ihren semantischen
Apparat oder Vorrat an bereitgehaltenen Sinnverarbeitungsregeln"
(Luhmann 1993a, 19). Semantik kann somit auch für unsere
Zwecke als ein höherstufig generalisierter, relativ situationsunabhängig
verfügbarer Sinn im Modus einer nichthinterfragten Kommunikationsentscheidung
verstanden werden, der auf zeitliche, sachliche oder soziale
Generalisierungen angewiesen ist. Gepflegte Semantik ist dann
jedoch eine von der Alltagssprache abgehobene Form der Kommunikation,
wie zum Beispiel jene der Wissenschaft. "Wissen und erst
recht wissenschaftlich gesichertes Wissen ist ein Produkt der
Gesellschaftsgeschichte" (Luhmann 1992, 549). Die dynamische
Entwicklung 'gepflegter Semantik' erklärt sich –
gerade auch in Hinblick auf die Analysen einer postulierten
'Wissensgesellschaft' – durch die zunehmende Ausdifferenzierungen
von Sinnsystemen, deren strukturelle Kopplung eben über
Wissen vermittelt ist. Gesellschaftliche Instanzen der Kommunikation,
die für ihre Beobachtung, also Pflege und Entparadoxierung
zuständig sind grenzen sich damit gegen Esoterik und Komplikationen
immer wieder ab. Gesellschaftlicher Wandel entzieht sich so
dem direkten Blick. Die semantische Analyse entscheidet nicht
über die Wahrhaftigkeit, Richtigkeit oder gar Wahrheit
der analysierten Idee; die Herausstellung des Beobachteten ermöglicht
qua Beobachtungsdistanzierung und Selbstreflexivität auch
Negationen, liminale Prozesse und ganz nebenbei Sinn gewählter
Handlungsentscheidungen. Erkenntnistheoretisch ist so ein Primat
von handeln oder wissen nicht mehr zu rechtfertigen.
Eine so konstituierte Wissenssoziologie stellt die Frage nach
einer gesellschaftlichen Gegenwart nicht anhand von sogenannten
Primärdaten empirischer Untersuchungen sondern mit der
Methode einer Analyse, die diskursive Operationen bibliometrisch
und semantisch anhand zeitlich generalisierter Unterscheidungen
nachvollzieht.*
Nach dem Einsehen in den Verlust der letztabsicherbaren Erklärung
was ist und der Vorhersehbarkeit dessen was einmal sein könnte
sind perspektivische Gesellschaftsbeschreibungen unter Begriffen
wie Informationsgesellschaft, Risikogesellschaft etc. als Universalbegriffe
geprägt worden. Universal deshalb, weil sie autologisch
gebildet sind und sie damit auch andere, ausgeschlossene Möglichkeiten
– vielleicht auch ihr Gegenteil – mitführen.
So werden mit der theoretischen Kodifizierung von Informationsgesellschaft
im Rahmen volkswirtschaftlicher Analysen seit Anfang der 60er
Jahre durch Machlup, Drucker, Umesao in den ressourcenarmen
Leitgesellschaften Fragen, ja berechtigte Fragen zum Wandel
der warenförmigen Gesellschaft auch und vor allem am Wissensbegriff
in Bezug auf die ökonomischen, politischen und sozialen
Charakteristika gestellt. Information und Wissen sind die gegenwärtig
prominentesten Verknüpfungsmöglichkeiten mit einem
Gesellschaftsbegriff. Ist mit der Fragestellung der Begriffskonjunktion
Wissen, sei es als sozial konstruierte Realitätsgewißheit
gefaßt oder als Handlungsvermögen, dann also auch
gleich eine fundamentale Krise der Gesellschaft gemeint? Ist
beispielsweise in der Semantik von Risiko zumindest die Alternative
Sicherheit noch angelegt, ist in der Problematisierung von Wissen
ja keineswegs Nicht-Wissen unterstellt, sondern eine erhöhte
Anforderung an veränderungsbereite, als wahr geltende kognitive
Schemata beschrieben. Wird an normativ stilisierten Erwartungen
auch im Enttäuschungsfall festgehalten, müssen kognitiv
stilisierte Erwartungen auf einer höherstufigen Beobachtungsebene
revidiert werden.
Um dies als Strukturwandel begrifflich zu fassen, wurde in den
letzten Jahren das Modell von Informationsgesellschaft
wieder aufgegriffen und mit Untersuchungen zur Rolle des meist
als Strukturelement verstandene „Wissen“ in modernen
Gesellschaften zur „Wissensgesellschaft“ erweitert.
Mit der politischen Umsetzung dieser sozialwissenschaftlichen
Analyse in Japan seit den 1960er Jahren, im Amerika der Clinton-Regierung
und in Europa schließlich mit dem Ministerratstreffen
1994), stellt sich die Frage der Dominanz von „Wissen“
in der gepflegten Semantik moderner Gesellschaften jenseits
des offiziellen technischen und ökonomischen Informationsbegriffes
(OECD 1996, BMBF 1997).
Hier muß die Rolle von Wissen in der gesellschaftlichen
Reproduktion und dessen Stellenwert in der Entstehung moderner
Industriegesellschaften*
herausgestellt werden. Denn die Effekte der gesellschaftlichen
Differenzierung, Enttraditionalisierung und Rationalisierung
betrieblicher und gesellschaftlicher Wissensbestände wurden
ja schon von Max Weber, Werner Sombart oder auch Joseph A. Schumpeter
untersucht, die auf den systematisierten Umgang mit Wissen im
Rahmen bürokratischer Organisationen hinwiesen und als
Kern der Genese der Moderne beschrieben. Diese Ansätze
werden hier als frühe Analysen wissensbasierter Gesellschaften
verstanden, deren Entwicklung fest mit der Änderung kognitiver
Schematisierungen im Begriff der Innovation oder der ‚Rechenhaftigkeit’
und einem systematischen und enttraditionalisiertem Umgang mit
(kaufmännischem) Wissen verbunden ist (vgl. auch Burke
2001). Der Übergang zu Studien einer ‚nachindustriellen
Gesellschaft’ gründet schließlich im Dilemma,
daß weder die bürokratische Organisation noch der
innovative Unternehmergeist in der Entwicklung kapitalistischer
Gesellschaften hinreichend die Innovationsdynamik moderner Gesellschaften
zu erklären vermag, die mit jeder institutionalisierten
Schematisierung von Wissen Nichtwissen und Risiken erzeugt,
die zur Ausdifferenzierung der Wissensorganisation in der Gesellschaft
zwingt.*
Entlang dieser Kritik entwickelt sich die aktuelle Debatte um
die Theorie einer ‚Wissensgesellschaft’ mit der
Erkenntnis, daß Wissen als ein zentrales Element der gesellschaftlichen
Reproduktion auch theoretisch adäquat gefaßt werden
muß. Nach Aspekten der Wissensbasierung wie zum Beispiel
Risiko, Nichtwissen, Kontingenz und Verwissenschaftlichung geht
es nun um die Frage, ob Wissen als 'symbolisch generalisiertes
Kommunikationsmittel' selbst im Rang steht, mit anderen Ressourcen
wie Macht oder Geld an der Ordnung der Gesellschaft beteiligt
zu sein. Problemlösungen durch Wissen, die Veränderung
von Lebensläufen mit der Zunahme wissensbasierter Berufe,
die Entstehung eines vierten Sektors, die Globalisierungseffekte
von transnational operierenden Wissensnetzwerken, die Diffusion
im beschleunigten Wissensumlauf und deren vermehrte
Integration in administrative Entscheidungsprozesse und Wertschöpfungsketten
der Wissensökonomie*
– bei gleichzeitiger glokalisierter Exklusion sind
dann elementar für einen Begriff der Gesellschaft. Die
zentrale Frage aus der Annahme eines strukturellen Wandels zur
Wissensgesellschaft aus dieser Perspektive ist ja, inwieweit
Kommunikation im Medium des Wissens über das Teilsystem
Wissenschaft hinaus strukturbildend wirkt und wie kognitiv stilisierte
Erwartungen an kulturell übergreifende und internationale
Vergesellschaftungsbedingungen bereitgestellt werden.*
Hier steht der Umgang mit Wissen im Vordergrund nicht der
Inhalt. Nicht umsonst erfahren im Kontext dieses Wandels wissenssoziologische
Untersuchungen eine Renaissance. In der Verallgemeinerung von
Wissen als alltägliches und wissenschaftliches werden aber
auch die Beobachtungskriterien der Soziologie insofern verallgemeinert,
als die verschiedensten Unterscheidungen von Teilsystemen natürlich
über die jeweiligen Kommunikationsmedien wie Geld oder
Macht, aufrecht erhalten werden, Beobachtung, Kritik oder schlicht
Problematisierung aber auf Generalisierungen von Sinn zugreifen.*
Ein Element dieser Debatte liegt in dem Umstand, daß
Wissen aber auch Kommunikationsmittel wie Geld oder Macht als
relativ kontextunabhängige Größe Sinnangebote
macht, die über die strukturelle Einheit der Kommunikation
hinausweisen.
Deshalb wird eine Latenz dieser Kommunikationen in den Blick
genommen. Denn daß, um es mit Pascal zu formulieren, "Wahrheit
diesseits der Pyrenäen herrscht, und Irrtum jenseits"?*
ist doch zu unwahrscheinlich.
Die Funktion des Nationenbegriffes ist als eine Abgrenzungsleistungen
im Transformationsprozeß der Ordnungen segmentärer
Differenzierung zu sehen. Dabei ist die Semantik von Nation
als eine transitorische Reaktion auf die funktionale Differenzierung
moderner Gesellschaften zu verstehen, die als Selektion die
Abgrenzung einer auf Souveränitätsbehauptungen basierenden
Ordnung ermöglicht. Damit wird die Begrenzung der Reichweite
sozialer Kommunikation gesichert, vereinfacht und symbolisch
hoch angereichtert. Im Medium des Wissens einer Einheit der
Differenz der eigenen Zugehörigkeit entwickelt sich so
eine Leistung moderner Gesellschaften ihre Mitgliedschaften
nicht mehr über Hörigkeit, sondern unter dem Verständnis
einer Kooperation zu definieren. Nation ist so eine
Inklusionsformel für regional differenzierte Gesellschaften.
Die Souveränitätsbehauptung bietet dabei eine historische
Semantik, die die Einheit des politischen Adressaten thematisiert
und garantiert.
Nation als semantische Größe in der gesellschaftlichen
Kommunikation ist deshalb immer translokal, da sie eine territoriale
und historische Konsistenz von Gesellschaften sichert und damit
Inklusionen gegen ein Äußeres definiert. Deshalb
ist die semantische Kodierung von Nation im höchsten Maße
auf eine Pflege (im Sinne einer gepflegten Semantik) angewiesen
und gekennzeichnet durch eine hohe Symbolizität. Ausgangspunkt
dieser symbolischen Generalisierung liegt in Konstruktion einer
ethnischen, kulturellen oder sprachlichen Einheit, die soziale
Gemeinschaften als Träger einer Ordnung auszeichnen. In
der Entwicklung der europäischen Nationen ist es ja gerade
dieser Umstand, daß aus territorialen also segmentär
strukturierten Gemeinschaften Ressourcen sozialer Kontrolle
so institutionalisiert wurden, daß gesellschaftlicher
Sinn als handlungsleitend anerkannt wurde und somit Machtbeziehungen
kommunizierbar wurden.
Mit einer Engführung der Debatte auf die Selbstbeschreibung
des politischen Systems als Staat und als Staat unter Staaten
hat man damit die Möglichkeit, zu untersuchen, inwieweit
heute die primär über Kommunikationen im Bereich des
Wissens sich ausdifferenzierenden Machtdiskurse als Legitimitätsbegründung
hinreichend sind und der Staat als Nationalstaat in seinen
Grunddefinitionen gegenüber einem veränderten Vergesellschaftungsprinzip
zurückgedrängt wird.
Die Genese und der Prozeß der Abstraktion dieser ‘politischen
Handlungseinheiten’ beruht jedoch auf einem Gemeinschaftskonzept,
das erst im 18. Jahrhundert den heutigen semantischen Wert der
Nation erhält. Denn bis dahin hatte natio
ein nur strukturelles Bedeutungsspektrum. Es diente beispielsweise
den Griechen und Römern zur Kennzeichnung der Herkunft;
nationes steht sogar für die Kennzeichnung der
gentes, der Barbaren. Bis in frühe Mittelalter
hatte dieser pejorative Sprachgebrauch Bestand (und ist vielleicht
strukturell dem pejorativen Sprachgebrauch einer Sart-Nation
in Turkestan vergleichbar).*
Im Mittelalter wurde, gemäß dem “lateinisch-christlichen
Daseinsverständnis”*
Nation als Gemeinschaftsbegriff eines universellen Christentums
verstanden, der immer noch weit von der ethnischen Definition
entfernt liegt. “Großstämme hatten sich zu
politischen Einheiten, zu nationes, das heißt Verbänden
großer Geschlechter, mit einem Herzog an der Spitze, herausgebildet”.*
Erst mit der Herausbildung territorialer Zentralstaaten
und vor allem der Erosion ständischer Ordnungen, waren
die Voraussetzungen geschaffen, abstrakte Gemeinschaften unter
Begriffen wie Nation oder Volk zu begreifen.*
Die Souveränitsbehauptung geht mit diesen strukturellen
Veränderungen einher und anknüpfend an die herrschaftstheoretische
Unterscheidung zwischen ‘temporalia’ und
‘spiritualia’ eine Möglichkeit geschaffen*
, eine von Kaiser und Papst unabhängige Staatsform
des Königtums zu legitimieren.*
Diese Anstrengungen waren darin begründet, einerseits
den Suprematieanspruch des Papsttums abzuwehren und “weltliche
Gewalt nicht mehr als unmittelbar von Gott abgeleitete eigenständige
Position zu verstehen, sondern sie nunmehr vom Volk her zu begründen,
die Legitimationsbasis für die Temporalien also zu profanieren”.*
Verdeutlicht wird in diesem Zusammenhang, daß Gemeinschaft
keineswegs als Einheit oder Homogenität einer Kultur mitzuverstehen
ist, wie es Konzepte einer Ethnogenese von Nationen suggerieren*
, sondern lediglich die Repräsentationsmodi der Exklusivität
sozialer Ordnung umreißt.*
Alle Konzepte (Nation, Souveränität, Volk) beruhen
gleichursprünglich in der Konstitution des abendländischen
politischen Systemes in der Definition des homogenen politischen
Subjektes, nämlich der Individuen innerhalb territorialer
Grenzen.* “Kulturelle
Übereinstimmung begründet nicht ethnische Identität,
sondern Ethnizität ist eine reflexive Kategorie, in der
eine soziale Praxis (oder mehrere) und (auch zusammenhängende)
Gruppen zu verschiedenen Anlässen als [...] übereinstimmende
– und darum die Gemeinschaftlichkeit einer Ethnie, eines
Volkes begründende – beschrieben werden. Ethnizität
ist also diese wiederkehrende soziale Beschreibungspraxis von
Übereinstimmung in der genannten Form selbst und zugleich
ihr Ergebnis.” (Bommes)*
Abstammung, der Urstamm oder die Blutgemeinschaft sind dann
als eine Selbstvergewisserung einer Gemeinschaft als Volk auf
politische Schlüsselergebnisse verwiesen, die bereits auf
Erfahrungen rechtlicher Legitimität zurückgreift.*
Diese Erfahrungen jedoch bedürfen ihrer Relevanz nach
einer Gesellschaftskonstruktion, in der das Gesetz überpersönlich
herrscht und der Staat nicht als Integrationsinstanz menschlicher
Gemeinschaften notwendig ist, den kriegerischen status naturalis
zu verhindern. Der Kern dieses Begriffes für die Genese
der Nationen liegt damit im Diskurs um die Volkssouveränität.
Diese Theorie und die Rechtgrundlegung von Staaten als Vertretungen
von Völkern sichern zusammen mit der langsamen Homogenisierung
des Marktes - auf der Grundlage einer Umwertung des Begriffes
der Arbeit - Staaten als Einheiten ab, die nicht mehr auf die
personalisierte Herrschaft der Monarchie angewiesen ist. Hier
entstehen Nationen. Und hier entstehen ‚Völker‘.
Deshalb gibt es „zwar eine Theorie der Demokratie, aber
kaum eine Theorie der Nation oder des Volkes“*
.
In rezenten Analysen steht die Transformation des Nationalstaates
im Zuge seiner Internationalisierung im Mittelpunkt. Dabei werden
verschiedene Prozesse zentral: einmal gesellschaftliche Fraktionierungen,
die das demokratische Verfahren als Legitimierungsverfahren
von ökonomisch-politischen Interessen immer weiter belasten,
da materielle Integrationsressourcen durch die Internationalisierung
rar werden. Zum anderen treten Nationalstaaten zunehmend in
Konkurrenz zur Vernetzung der supranationalen Entscheidungsgremien.
Schließlich haben diese Anforderungen an den Staat Auswirkungen
auf die politische Selbstbeschreibung des Systems selbst in
der Differenz von Staat und (Zivil-) Gesellschaft – und
damit auf den 'historischen Block' (Gramsci).*
In der Forschungslogikwird zunächst mit der Problematisierung
von Wissen in modernen Gesellschaften der Stellenwert einer
wissenssoziologische Methode und der Rolle des Kommunikationsmittels
Wissen in der gesellschaftlichen Kommunikation überprüft,
um daran anschließend die These einer semantischen Begrenzung
von Wissenskonzepten anhand der Ausbildung nationaler Strukturen
zu analysieren.*
Schließlich soll
der Versuch unternommen werden, anhand der Nationalisierung
der zentralasiatischen Region, die Verwendung dieses gesellschaftlichen
Abgrenzungskonzeptes unter den Vorzeichen seiner sowjetischen
Negation und der regionalen Ausbildung nachzuvollziehen.
So findet man seit der Unabhängigkeit der zentralasiatischen
Staaten eine Vielzahl von Aufarbeitungen dieser Geschichte anhand
der religiösen, schriftlichen, sprachpolitischen oder ökonomischen
Spezifika vor. Genuin soziologische und politikwissenschaftliche
Aufarbeitungen der Staatsordnung Usbekistans, seiner legitimatorischen
und internationalen Konstitution sind jedoch weniger zahlreich
und fokussieren eher Fragen der inneren Ordnung, der Stabilität,
der Gemeinschaftskonstitution oder der religiösen Tradition.
Dennoch gehe ich davon aus, daß mit der Ausrichtung auf
die Phasen der intellektuellen Selbstbeschreibungen in 1920er
Jahren und die Konstitution einer Staatsnationalität 1991
die Ausbildung und Entwicklung einer historischen Semantik auch
für Usbekistan nachzuvollziehen ist.
Die Eckdaten der territorialen Gliederung kennzeichnen den Verlauf
der politischen Institutionalisierung. Am 30. April 1918 wird
nach der Kontrolle über die Taschkenter Region die ASSR
Turkestan gegründet, im September 1919 kontrolliert die
rote Armee große Teile der zentralasiatischen Region,
im Februar 1920 fällt Chiva an die Rote Armee und die SVR
Khorezm wird gegründet, im September 1920 flieht der Emir
von Buchara und die SR Buchara wird gegründet Am 27. Oktober
1924 wird die SSR Usbekistan mit der Hauptstadt Samarkand gegründet.
1929 wird die vormalige Oblast der ASSR Tadschikistan als eigenständige
Sowjetrepublik ausgegliedert. 1930 wird Taschkent zur Hauptstadt
der usbekischen Sowjetrepublik erklärt.
Hinter diesen Eckdaten verbirgt sich jedoch über die territoriale
Kolonisierung hinaus, die – natürlich – institutionell
und hier vor allem wissenschaftlich verankerte Arbeit an der
Sprache selbst. Die Unmittelbarkeit des Sprachlichen, die Herausarbeitung
einer je eigenen Schriftsprache lag jedoch hier nicht
wie etwa in Europa in der Selbstreflexivität konkurrierender
Institutionalisierungen, sondern wurde als politisches Programm,
quasi als Beschleuniger für die Entwicklung einer überregionalen,
rationalen und ganz klar auch kontrollierbaren Semantik verstanden.
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Deren Eckdaten erweitern das Bild: 1919-1920 die Arbeit des
Musburo unter der Leitung Ryskulov und Tursun Kohjaev
und anderen Jadiden die die Konzeptualisierung einer religiösen
und territorialen Einheit Turkestans in einer förderalistischen
Beziehung anstrebten, und allerdings bereits 1920 von
der leninischen Turkestan-Kommission übernommen wurde.
1923 die Tagung der RKP, die die Nationalisierungspolitik in
Zentralasien festlegte. 1926 der Turkologiekongreß in
Baku. 1928 Einführung des lateinischen Alphabetes und einer
uzbekischen Literatursprache, deren Künstlichkeit bis zur
Denationalisierung der Sprache mit der Einführung des kyrillischen
Alphabets dem traditionalen Sprachgebrauch wieder angepaßt
wurde.
Die sowjetische Vorstellung bezieht ihren Sinn aus einer geschichtsphilosophisch
definierten Idee von gesellschaftlicher Entwicklung, nach der
das Territoriale Vorstufe für das kosmopolitische oder
universale ist und wird politisch so instrumentalisiert, daß
mit der politischen Hegemonie Evolutionsbedingungen geschaffen
werden, die einst im erklärten Ziel gesellschaftlicher
Entwicklung kulminieren sollen. Diese Vorstellung konkurriert
in den 20er Jahren mit der plausibleren Variante der reflexiven
Konstitution einer seit der Jahrhundertwende beginnenden städtischen
und bürgerlichen Modernisierung, die in der immensen intellektuellen
Aktivierung und der Ausarbeitung einer kulturellen Selbstbeschreibung
im Angesicht der europäischen Sozialkonstrukteure mündet.
Die Territorialisierung der Region, die Einteilung in politisch
rationale Größen entsprachen einer administrativen
Vereinnahmung, die dem westlichen Nationenbegriff entsprang.
Die leninsche Nationalitätenpolitik sah in der semantischen
Unterwerfung der Region die Möglichkeit die herrschenden
translokalen Identifikationen zu unterminieren und so die revolutionären,
reformerischen Kräfte (Basmachi) gegen eine orientalische
oder islamische Revolution der selbst ernannten Muslimischen
Nation als Chagatay zu kanalisieren. "Je mehr die demokratische
Organisation eines Staates bis zur völligen Freiheit der
Lostrennung ausgestaltet ist, desto seltener und schwächer
werden in der Praxis die Bestrebungen zur Lostrennung sein."*
Diese postulierte kulturelle Autonomie der zu schaffenden
nationalen Republiken war dann natürlich nur Stilmittel
der als Gesellschaftsformung verstandenen Herstellung einer
Einheit, aber eben einer zersplitterten Einheit. Die Lateinisierung
der Turksprachen von Asserbaidshan bis nach Tadjikistan erfolgt
aber nicht auf der Grundlage einer Kopplung von Wissenschaft
und Literatur sondern wird verfügt: als gosudarstwenji
alfavit staatliches Alphabet.
Regional war damit aber auch die historische Semantik der unterschiedlichen
Ethnien insofern zur Translokalität gezwungen, als in der
multiethnischen Region mit segmentärer Sozialstruktur die
kommunikativen Voraussetzungen einer historischen Semantik exklusiv
waren. Deshalb stellte sich die Frage einer nationalen Selbstbestimmung
zunächst in der Frage der Religion, der Literatursprache,
der Verschriftlichung und der Verallgemeinerbarkeit der eigenen
Geschichte. Die Einheit dieser Differenz lag vielleicht in der
Romantik des Verhältnisses von musulmon als Ausdruck
für die Einheit als religiöses Subjekt und dini
also Religion selbst. Der von Abdurauf Fitrat geprägte
Begriff chagatay als Selbstbeschreibung der seßhaften
Bevölkerung Turkestans ohne tribale Attributionen stand
dann gegen die Fremdbeschreibung "sart".
So war vielleicht im Chagatay-Kreis der Literaten, Linguisten
und Schriftsteller um Fitrat die Pflege einer historischen Semantik
von den Sinnstiftungen und Rechtsnormierungen der politischen
Semantik am unabhängigsten – aber eben als reflexive
Leistungen gegen diese Prägungen nicht unmittelbar
kommunikativ erfolgreich. Das Nationalitätskonzept einer
proletarischen Nation konstituierte schließlich 1924 vor
allem unter der Führung des "Lenins unter den Uzbeken"
Faizulla Kojaev die Sowjetrepublik Usbekistan unter einer als
größeres Buchara beschriebenen Territorialität.*
Die nachfolgende Usbekisierung sollte anhand der andauernden
Frage nach den Adressaten einer usbekischen Nation die engere
Bedeutung der Wortwahl untermauern.
Entscheidend für die Geschichte der Nationalisierung ist
für die Frage einer gesellschaftlichen Kommunikation aber
vielleicht, daß die Kohärenz dieses Konzeptes gemeinschaftlich
nicht gegeben war.
Die Nationalitätenpolitik der 20er- und 30er Jahre förderte
Nationalitäten als politische Rationalisierung, aus deren
Semantik Sinn für anderer Systeme wie z.B. der Kulturpolitik
oder der Geschichtswissenschaften erst gewonnen werden mußte.
Und letztlich waren diese kulturellen und gemeinschaftlichen
Handlungsorientierungen in Form einer kommunikativen Vergemeinschaftung
weitgehend erfolgreich. Entscheidender ist aber vielleicht,
daß der Partikularismus primärer Solidaritätsgruppen
(Familie, Mahallah, Kolchose, Abstammungsgruppe etc.) gerade
im Hinblick auf die brutale und technizistische Vertreibungs-
und Verfolgungspolitik als semantische Sinnstiftung erfolgreicher
war.
"Mit der Sowjetisierung Zentralasiens setzte sich in einigen
Bereichen das zaristische Kolonialisierungsprojekt fort. Jene
Landreform, die bereits von Generalgouverneur von Kaufman in
Turkestan durchgeführt worden war, wurde in den 20er Jahren
in einer radikalisierten Form auf alle Gebiete sowjetisch Zentralasiens
ausgedehnt und begünstigte arme besitzlose Bauern und Viehhirten.
Die Ansiedelung von nomadischen und semi-nomadischen Viehhirten
in Kolchosen ermöglichte die Durchsetzung staatlicher Strukturen
in den ehemals tribal organisierten Bevölkerungsgebieten.
Diese Durchsetzung beruhte einerseits auf der Verfolgung von
tribalen und islamischen Eliten als 'Kulaken' und 'Klassenfeinde'
– und deren Liquidation oder Verbannung nach Sibirien;
andererseits auf der Verbreitung sowjetischer Institutionen
wie den titularsprachigen Volksschulen, den Kolchosen und Sowchosen,
den Industrie- und Bergbaubetrieben, die seit der 'Kollektivierung'
die Lebenswelt aller Zentralasiaten formten."*
Die Einteilung in Titularnationen, Nationalitäten und ethnische
Gruppen war also seit den 1920er Jahren der staatliche oder
koloniale Versuch, politisch beherrschbare Gebiete zu formieren.
Für diese neu zu schaffenden nationalen Identitäten
wurden soziokulturelle Beziehungen in ethnische umgewandelt
oder sprachliche zur Grundlage einer Nationalität.*
Bezeichnend ist hierbei, daß mit der Schwächung der
Durchsetzungsmacht der Zentralregierung Ende der 80er Jahre
die zentral implementierte historische Semantik des Nationalen
als Integrationsmodell nun verfügbar war und in intellektuellen
Kreisen als Nationalisierung nach nationalen – und auch
hier wieder sprachnationalen – Sinnangeboten einer universalen
kommunistischen Internationale im sogenannten 'Labor der Völkerfreundschaft'
entgegengesetzt werden konnte. 1989 wurde nach ethnischen Unruhen
im Ferghana-Tal Islam Karimov als 1. Sekretär eingesetzt.
Die Bürgerrechtsbewegung konnte die Nationalisierung des
Nationalen als politischen Diskurs nun aktualisieren. Usbekisch
wurde als Nationalsprache der UzSSR eingesetzt. Sinn –
also Anschlußfähigkeit – an die Semantiken
von des russischen narod (Volk, Nation) war nun verfügbar,
auch wenn bis heute kein Begriff im Sinne von Nationalstaat
vorliegt. Die konkurrierenden Angebote sind millat: romantische
Einheit der Nation, watan: Heimat, chal´k: Volk oder aholi:
Land. Ursprünglich war es der Kreis der Jurte, der Territorialität
beschrieb und vielleicht bis heute am Besten diese soziale Konstruktion
des Raumes verbildlicht: Èl – Erde.
Die aktiven Mitglieder der Bürgerrechtsbewegung Birlik
(Einheit) und Erk (Gerechtigkeit) entstammt vorwiegend der akademisch
regionalen Elite, die eine "geschichtlich nationale und
kulturelle Einheit der Usbeken rekonstruiert hatte. Diese Rekonstruktion
ging den politischen Forderungen voraus" (Eckert, S. 18).
Das Ausbleiben einer wirtschaftlichen Homogenisierung und die
gleichwohl durchgesetzte 'Modernisierung' der Gesellschaft erzeugt
nun die dem Limitationsbegriff inhärente Semantik einer
umfassenden Durchsetzung des Konzeptes 'Usbekistan' nun als
souveränen National-Staat. 1991 erklärte der Oberste
Sowjet die Souveränität Usbekistans. Diese Souveränität
die mit dem nationalen Gedanken eng verknüpft ist, steht
nun jedoch wechselseitigen infrastrukturellen Verflechtungen
der Republiken und den translokalen Einheiten von Gemeinschaften
entgegen. Um diesen Konflikt zu lösen, vereinnahmt der
neue Staat die Verwaltung der nationalen Semantik und sichert
sie gewaltsam gegen dis- oder translokale Kommunikationen ab.
Der so entstehende autoritäre Staat basiert also auf einer
Informations- und Kontrollfiktion und zeichnet sich in der Realität
durch eine Dezentralisierung der Macht auf die mittlere Verwaltungsebene
aus, welche vor allem durch ihre Unkontrollierbarkeit ein Machtmonopol
aufbauen kann. Notwendig für eine solche Politik ist die
Monopolisierung und Verknappung der Mobilisierungsressourcen.
Dadurch entwickelt sich die Bedeutung eines Klientelsystemes,
das die Rolle einer korporatistischen Interessenvertretung übernimmt.*
Mit der Unabhängigkeit und Souveränität
Usbekistans kulminieren die Widersprüche der Nationenkonstruktion
im Korpus eines territorialen Nationalstaates, der damit zwar
an der internationalen politischen Kommunikation Teilhabe hat.
Die gesellschaftliche Struktur ist jedoch gekennzeichnet durch
eine heterogene Bevölkerungsstruktur, segmentäre Sozialorganisation
und diverse Identifikationsebenen. Die semantische Einheit der
Gesellschaft als Titularnation konkurriert mit den Identifikationen
sozialer Gemeinschaften über Stammesmitgliedschaften ethnoregionaler
Gruppen (Tekke, Ulu Djuz), mit subnationalen Bezeichnungen wie
Usbeken, Kasachen, Tadschiken etc. und mit translokalen Identitäten
als Zentralasiaten, Muslime, Turk- oder Persischsprachige.
"Die seit 1993 beobachtbare „Mahallisierung“
Usbekistans ist etwa ein solcher flächendeckender Versuch,
die Kluft zwischen Staat und Gesellschaft (Lokalgemeinschaften)
zu verringern, indem der Staat zur Administration von staatlichen
Sozialleistungen in allen Lokalgemeinschaften Mahallah-Büros
errichtete"*
.
Mahalla ist seit je her die städtische Gemeindeverwaltung,
die auf dieser Mikroebene eines engeren Stadtbezirkes, alle
adminstrativen Vermittlungen übernimmt, vergleichbar den
alten Stadtteilorganisationen der Hu-Tongs in China.
Der massive und allgegenwärtige Symbolismus, das beständige
Vorsagen nationaler Elemente der konstruierten – und mittlerweile
als abrufbar etablierten – territorialen Identität
zeigen die Schwäche dieser Semantik im heutigen Usbekistan.
Ihre Schwäche besteht dann vor allem darin, daß sie
wohl politisch umgesetzt ist und somit strukturellen Bestand
hat, aber eben über andere Kommunikationssysteme als dem
gesellschaftlichen Sinns gesichert werden muß. Die soziale
Reproduktion gesellschaftlichen Sinns als Selektionsangebot
– und darin ist wahrscheinlich der Erfolg der Implementierung
eines westlichen Nationalstaatsmodells in Usbekistan zu sehen
– liegt in der sozialen Bindung basaler Legitimationsmodelle
der Gemeinschaft also in den familialen und translokalen Momenten,
die an der Pflege der gesellschaftlichen Semantik arbeiten
– und damit ja die Sichtweise einer rein funktional differenzierten
Weltgesellschaft zu Verfeinerungen in der Analyse der Kopplungsmöglichkeiten
sozialer Systeme zwingt. Es ist also vom Standpunkt einer wissenssoziologischen
Analyse hoch interessant, wie in der Adaption des Konzeptes
der Nation für die hegemonialen aber auch politisch-rationalen
Zwecke der sowjetischen Herrschaft das Konzept selbst sozial
verfügbar gemacht wird. War Nation einst Resultat einer
gesellschaftlichen Entwicklung, die erst Kirche und Staat von
einander trennte, dann Staat und Gesellschaft ausdifferenzierte,
und letztlich mit der Ausbildung politischer Subjekte in eine
kommunizierbare 'Weltordnung' notwendig machte – und Totalkonfrontationen
ganzer Territorien zuließ – ist in der 'allopoetischen'
oder zumindest allochtonen Konstitution der nationalen Semantik
Usbekistans und ihren modernen Herausforderungen die strukturierende
Adaption einer allgemeinen Semantik zu beobachten.
***
Bell 1974,
23 nach Stehr 1994, S. 133
Dabei ist in meiner Perspektive die strukturfunktionalistische
Methode als Ausgangsbasis einer akteurstheoretischen (Bourdieu)
oder einer Diskurstheoretischen vorzuziehen, da in der Reproduktion
einer gesellschaftlichen Semantik die Bemühungen soziologischer
Forschung bereits aufgenommen sind und als Beobachtungsstandort
reflexiv wirken. Zwar sind auch in Bourdieus erkenntniskritischen
Ansätzen einer Theorie des Feldes diese Momente eingearbeitet,
in der letztendlichen Konzequenz bleibt aber das Feld eben
jener territoriale Raum, der (Vgl. Fries 2001) Positionen
der eigenen Pflege der Semantik werden so als textkonstitutiv
wahrgenommen. Darüber hinaus bietet die Annahme einer
strukturellen Kopplung der verschiedenen Systeme die Möglichkeit,
verschiedene Aspekte der jeweiligen Metapher in den Blick
zu bekommen.
Frühe Studien zur ‚Informationsgesellschaft’
reagierten erstmals auf die Ausbreitung professionalisierter
und technisch qualifizierter Wissensarbeit und das Tempo
ubiquitärer Innovation durch neue Informationen, Wissen
und Expertisen (Bell 1973; Etzioni 1971; Drucker 1969).
Bei Bell stehen drei Aspekte des Umbaus der Industriegesellschaft
im Mittelpunkt: die Kodifizierung theoretischen Wissens
mittels wissensbasierter Technologien als axiales Prinzip,
die zunehmende Bedeutung des Dienstleistungssektors, die
Rolle der Wissensarbeiter und der Symbolanalytiker in der
gesellschaftlichen Semantik.
z.B. in knowledge industries – Gibbons
1994, 84f.
Er verweist – ähnlich der Diagnose einer
‚reflexiven Modernisierung – auf „größere
Unsicherheit, Zerbrechlichkeit und Kontingenz" von
Wissensgesellschaften. Dieser Aspekt wissensgesellschaftlicher
Rationalisierung, nach dem “Wissensgesellschaft eine
Gesellschaft bezeichnet, die in ständig wachsendem
Maß über den Umfang und die Ebenen ihres Nichtwissens
lernt“ wird dann zentral (Krohn 1997: 69).
Vgl. H.-J. Beckers Artikel zu ‘Natio’ im
Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Hrsg.
v. A. Erler und E. Kaufmann, Berlin 1984, S. 862f.
Walter Bußmann in: Staatslexikon. Bd. III, Freiburg
i. Br. 1995, S. 1265
Werner Conze, ‘Deutschland’ und ‘deutsche
Nation’ als historische Begriffe. In: Die Rolle der
Nation in der deutschen Geschichte und Gegenwart. Hrsg.
v. Otto Büsch und J. J. Sheehan, Berlin 1985, S. 21-38,
hier S. 23
Ein interessanter Aspekt dabei ist sicherlich die Bindung
dieser Gemeinschaftskonstruktionen an einen wie auch immer
gearteten Universalismus. Diese Eigenschaft der Repreäsentationmechanismen
komplexer gesellschaftlicher Gebilde entsprechen dem Prinzip
der ‘Leitidee’ in der neueren Institutionentheorie
und der Erkenntnis, daß die Vermittlung und Aufrechterhaltung
von Ordnungsmustern ihren symbolischen Gehalt aus dem Abstraktionszwang
und ihrem Zweck gleichermaßen beruht. Vgl. Karl-Siegbert
Rehberg, Institutionen als symbolische Ordnungen. Baden-Baden
1994
Dies natürlich ursprünglich in einem theologischen
Diskurs. Man erreichte durch diese Definition eine Entkoppelung
von Gott und Herrschaft, wie sie im mittelalterlichen Ordodenken
omnipräsent ist und schuf so überhaupt die Voraussetzung
für die Ausdifferenzierung einer Staatsverwaltung.
Diese Unterscheidung geht auf Innozenz III. (1202,
Per venerabilem) zurück, bezog sich zunächst jedoch
nur auf das Königtum als autonome Herrschaftsform,
wird aber dann juristisch auf den König umgemünzt.
op. cit., 104-105
Dieses Verfahren umschreibt in seiner poltitischen
Dimension, oben benannten Aspekt der Ideologisierung, das
trotz unzureichnender ethnischer Homogenität, eine
Eigengeschichte erstellt wird, die mit ihrer hegemonialen
Komponente das Grundelement des Nationalismus ist. Das ‘Paradebeispiel’
hierfür ist sicherlich die Geschichte des deutschen
Nationalismus, aber auch jede moderne Form birgt diese Elemente.
Es gibt also für den Primordialismus, daß
“ethnische Identitäten elementare Kulturprodukte”
seien oder auf einer Ur-Gemeinschaft beruhen, keinen Grund.
Diese Homogenisierung ist ein noch andauernder Prozeß.
Werden zwar alle Individuen durch die ‘Entdeckung
des Staates’ unter ein Recht gestellt, gilt der Kampf
von Minderheiten, unter das selbe Recht gestellt zu sein
heute als ein Definitionskonflikt in nuce.
Michael Bommes, Migration und Ethnizität im nationalen
Sozialstaat. In: Kößler/ Schiel. Nationalstaat
und Ethnizität. Frankfurt 1995, S. 179-201, hier S.
181
„Dieser Sachverhalt: daß das ‘Stammesbewußtsein’
der Regel nach primaär durch politisch gemeinsame Schicksale
und nicht durch Abstammung bedingt ist [..] dürfte
eine sehr häufige Quelle ‘ethischen’ Zusammengehörigkeitsglaubens
sein“. Max Weber zeigt auch, daß einer der mächtigsten
und – wie wir es heute wissen können –
verheerendsten Antriebe aus diesem politischen Schicksal,
das als Stammesbewußtsein erfahren wird, bei genügendem
Anreiz zu kriegerischer Aktivität nach außen,
ein politisches Gemeinschaftshandeln besonders leich auf
dieser Grundlage“ entsteht. M. Weber (1972), S. 241
Reihart Koselleck, Volk, Nation. In: Geschichtliche
Grundbegriffe, S. 142
"Das politische System identifiziert sich selbst
als 'Staat', um sich selbst damit von der Gesellschaft zu
unterscheiden. Es gibt sich, um sich selbst zur Respektierung
dieser Differenz zu zwingen, eine Verfassung. Die Gesellschaft
ist dann nicht mehr nur einfach eine Umwelt des politischen
Systems. Die Unterscheidung von Staat und Gesellschaft wird
vielmehr zur Regel dieses Systems selbst." (ebd., 71)
Die Wiedereinführung der Unterscheidung in das durch
sie Unterschiedene werde seitdem zur Regel der Selbstorganisation
des Staates:
"Staat – das ist dann kein unmittelbar zugänglicher
Sachverhalt, kein Weltausschnitt, nicht das Volk in Form,
nicht eine Menge von Menschen, die in näher anzugebenden
Beziehungen [...] zueinander stehen. Der Staat,
das ist die Formel für die Selbstbeschreibung des politischen
Systems der Gesellschaft." (Luhmann: Staat,
78)
Paul Georg Geiß, Nationenwerdung in Mittelasien.
- Berlin...: Peter Lang, 1995. - 221 S. (Reihe Politikwissenschaft;
269; Staatenbildung und Nationenwerdung in Mittelasien.
In: Bruckmüller, E./Linhart, S./Mährdel, Ch.:
Nationalismus - Wege zur Staatenbildung in der außereuropäischen
Welt. Wien: Verlag für Gesellschaftskritik, 1994; Paul
Georg Geiss, Mahallah and Kinship Relations. A Study on
Residential Communal Commitment Structures in Central Asia
of the Nineteenth Century. - In: Central Asian Survey, 20
(2001) 1, S. 97-106; Paul Georg Geiß, Ansätze
zur Demokratisierung und gesellschaftlichen Reformen in
Zentralasien. - Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung Januar 2002.
- 20 S. (Politikinformation Osteuropa; 95)
Der Weg zum Konkreten erfordert den Umweg über
die Abstraktion (Luhmann LP, S. 9).
Lenin, Die sozialistische Revolution und das Selbstbestimmungsrecht
der Nationen. In: ders., Über die nationale und koloniale
Frage. Berlin 1974, S. 315
http://www.duei.de/doi/de/content/forschung/zentralasien_kaukasus/geiss_projekt.html
(28-06-04)
vgl. Allworth 1994; Gleason 1997.
Geiß 2004
© central asia on
screen & stage 2004
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